Archiv der Kategorie: Uncategorized

Liebe Blog-User!

Der Blog “Gebrauchte Software Tipps” ist umgezogen! Ab sofort finden Sie uns unter www.blog.u-s-c.de.

Aktuelle Meldungen rund um U-S-C werden auch regelmäßig veröffentlicht auf http://www.facebook.com/usc.shop.

Wir freuen uns auf Ihre aktiven Beiträge und Kommentare!

Ihr U-S-C Team

U-S-C ist gespannt auf BGH-Urteil zu gebrauchter Software im Februar

Eigentlich sollte bereits Ende September entschieden werden wie in Zukunft mit Download-Software zu verfahren ist, doch jetzt wurde die BGH-Entscheidung erneut verschoben. Für das Geschäftsmodell der U-S-C hat das Urteil zwar keinen Einfluss, da bei U-S-C aufgrund der noch ungeklärten Rechtslage grundsätzlich nicht mit Download-Software gehandelt wird. „Wir bei U-S-C haben immer die Finger gelassen von Produkten, die nicht zu 100 Prozent rechtssicher und risikofrei gehandelt werden können,“ so U-S-C – Chef Peter Reiner, „dennoch ist die BGH-Entscheidung für die gesamte Gebrauchtsoftwarebranche sehr wichtig. Die rasante Marktentwicklung im Downloadbereich von Software verlangt dringend nach einer klar definierten Rechtsprechung.“
In einem Artikel des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. mit Channel Partner wird eigentlich ganz gut erklärt warum: „Da im B2B Bereich so gut wie keine Software mehr verkörpert auf einem Datenträger veräußert wird, wäre andernfalls der Gebrauchtmarkt für das Wirtschaftsgut Software so gut wie abgeschafft. Eine solche Privilegierung gegenüber anderen Wirtschaftsgütern wäre in keiner Weise gerechtfertigt. Auch die Softwarehersteller müssen sich einem Gebrauchtmarkt stellen. Nur der Wettbewerb mit dem Gebrauchtmarkt setzt die marktstarken Hersteller einem wirksamen Innovationsdruck aus.“
Ein Großteil der Software kann zwar noch auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes wie bei U-S-C rechtssicher gehandelt werden. Doch langsam wird es Zeit hier eine Anpassung an die technischen Entwicklungen vorzunehmen. „Überall müssen Hersteller sich dem Wettbewerb stellen, der durch den Gebrauchtmarkt ihrer jeweiligen Produkte entsteht. Warum eine Branche – nämlich die Softwarebranche – von diesen Gesetzmäßigkeiten befreit werden soll und die Erlaubnis erhält, den Vertrieb ihrer Produkte über den Erstverkauf hinaus steuern zu dürfen, ist schwer vorstellbar“, glaubt auch Peter Reiner von der U-S-C, „wir sind jedenfalls sehr gespannt, wie sich der BGH im Februar entscheiden wird.“