Archiv der Kategorie: Lizenzen

Business Software Alliance (BSA) verlangt Software Lizenzierungs-Check!?

Haben Sie auch ein Schreiben der Business Software Alliance erhalten ?

Zur Zeit verschikt die Business Software Aliance (BSA) ein Schreiben an Unternehmen in Deutschland in dem sie zum Lizenzaudit gebeten werden. Die BSA fordert die Offenlegung all ihrer eingesetzten Software und deren Lizenzierung .

  • Betreff: Lizenz-Prüfung Ihrer Software – letzte Erinnerung
  • Gefordert wird: Online Auskunft über Ihren gesamten Lizenz-Bestand – sonst werden eventuell rechtliche Schritte eingeleitet!

Was Sie jetzt wissen müssen erfahren Sie unter:
http://www.u-s-c.de/bsa-startet-massiven-lizenzierungs-check.html
Business Software Allianz Lizenzaudit

 

50% der mittelständischen Betriebe wollen virtualisieren!

Fabrikanten und Beratungsfirmen haben einen regelrechten Hype für Cloud Computing Services entfacht. So hat |zum Beispiel das Beratungsunternehmen IDC ermittelt, dass 70% der deutschen mittelständischen Firmen an einer Cloud Strategie arbeiten. Laut „techconsult“ wird die Cloud Technologie aber erst von 16% eingesetzt. Die Lücke zwischen der Bereitschaft und der tatsächlichen Anwendung ist also noch groß. Weiterlesen

Adobe Software, Webshops und E-Mails gefälscht

Derzeitig versendet Adobe eine Warnung vor Onlineshops und E-Mails welche dazu verleiten sollten Viren-verseuchte Software auf Ihrem Rechner zu installieren bzw. Ihre Kreditkarten, Paypal oder andere persönliche Informationen preiszugeben. Als zertifizierter Partner von Adobe kommen wir hiermit der Bitte nach und veröffentlichen das Schreiben von Adobe.

Von: xxx@adobe.com
Gesendet: Montag, 6. Juni 2011
Betreff: ACHTUNG, wichtige Kundenwarnung:
Gefälschte Adobe Online Shops im Umlauf!

Liebe Partner

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Adobe Lizenz Check, sind Ihre Adobe-Lizenzen sicher?

Wie sicher sind Ihre Adobe-Lizenzen wirklich?

Handeln Sie bevor Adobe bei Ihnen handelt!
Machen Sie jetzt den Lizenz-Check!

Adobe Lizenz-Schnell-Test

  • Haben Sie Adobe-Lizenzen mit einem notariellen Testat?
  • Haben Sie Adobe-Teil-Lizenzen aus Volumen-Verträgen?
  • Sie wissen nicht, wo Ihre Adobe-Lizenzen sind?
  • Sie wissen nicht, ob Sie unterlizenziert sind?

Sie mussten eine Frage mit JA beantworten?
Dann liegt bei Ihrer Adobe-Lizenzierung ein Risiko vor!!

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos beraten.

Wir lizenzieren Sie schnell, günstig und rechtssicher nach.

Adobe Lizenz prüfen

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Microsoft fordert Software Lizenzbestandsaufnahme

Aktuell Versendet Microsoft an viele Unternehmen in Deutschland ein Schreiben in dem sie zur sofortigen Microsoft Lizenzbestandsaufnahme der Software aufgefordert werden. In diesem Schreiben werden Sie zugleich an einen Microsoft Partner verwiesen, dieser sollte sie bei der Softwareprüfung unterstützen. Weiterlesen

Job: Microsoft Lizenzberatung – Software Asset Management

Wir suchen: Lizenzberater / Consultant (m/w)

Als zertifizierter Lizenzgutachter und herstellerunabhängiger Lizenzhändler bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Service im Rahmen der Microsoft Lizenzberatung. Zu unseren Kunden gehört der Mittelstand genauso wie der Handel.
Für unser weiteres Wachstum suchen wir Lizenzberater / Consultant (m/w). Weiterlesen

Adobe-Software-Experte beantwortet kostenlos Ihre Fachfragen!

Heute können Sie von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der U-S-C Hotline +49 (0) 89 600 87 86 13 Ihre Fachfragen rund um Adobe-Anwendungen stellen – und ein Adobe-Experte wird Ihnen kostenlos antworten. Diese besonderen Service bietet U-S-C nur im Rahmen der Adobe-Billiger-Aktions-Tage an! Ob Fragen zu Acrobat X, Photoshop oder Reader – nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich kostenlos helfen!

Adobe-Billiger-Tage starten heute bei U-S-C

Ab sofort gibt es bei U-S-C Adobe Acrobat X Standard Vollversion Win, Adobe Arobat X Professional Vollversion Win , Adobe Acrobat X Professional Upsell Win im Rahmen der Adobe-Billig-Aktions-Tage (16.-18. März) günstiger . Und on Top gibt es kostenlos eine Video2brain Trainings-DVD für Acrobat X Standard und Pro im Wert von 80.-€ geschenkt! Weiterlesen

U-S-C ist gespannt auf BGH-Urteil zu gebrauchter Software im Februar

Eigentlich sollte bereits Ende September entschieden werden wie in Zukunft mit Download-Software zu verfahren ist, doch jetzt wurde die BGH-Entscheidung erneut verschoben. Für das Geschäftsmodell der U-S-C hat das Urteil zwar keinen Einfluss, da bei U-S-C aufgrund der noch ungeklärten Rechtslage grundsätzlich nicht mit Download-Software gehandelt wird. „Wir bei U-S-C haben immer die Finger gelassen von Produkten, die nicht zu 100 Prozent rechtssicher und risikofrei gehandelt werden können,“ so U-S-C – Chef Peter Reiner, „dennoch ist die BGH-Entscheidung für die gesamte Gebrauchtsoftwarebranche sehr wichtig. Die rasante Marktentwicklung im Downloadbereich von Software verlangt dringend nach einer klar definierten Rechtsprechung.“
In einem Artikel des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. mit Channel Partner wird eigentlich ganz gut erklärt warum: „Da im B2B Bereich so gut wie keine Software mehr verkörpert auf einem Datenträger veräußert wird, wäre andernfalls der Gebrauchtmarkt für das Wirtschaftsgut Software so gut wie abgeschafft. Eine solche Privilegierung gegenüber anderen Wirtschaftsgütern wäre in keiner Weise gerechtfertigt. Auch die Softwarehersteller müssen sich einem Gebrauchtmarkt stellen. Nur der Wettbewerb mit dem Gebrauchtmarkt setzt die marktstarken Hersteller einem wirksamen Innovationsdruck aus.“
Ein Großteil der Software kann zwar noch auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes wie bei U-S-C rechtssicher gehandelt werden. Doch langsam wird es Zeit hier eine Anpassung an die technischen Entwicklungen vorzunehmen. „Überall müssen Hersteller sich dem Wettbewerb stellen, der durch den Gebrauchtmarkt ihrer jeweiligen Produkte entsteht. Warum eine Branche – nämlich die Softwarebranche – von diesen Gesetzmäßigkeiten befreit werden soll und die Erlaubnis erhält, den Vertrieb ihrer Produkte über den Erstverkauf hinaus steuern zu dürfen, ist schwer vorstellbar“, glaubt auch Peter Reiner von der U-S-C, „wir sind jedenfalls sehr gespannt, wie sich der BGH im Februar entscheiden wird.“

Unterlizenzierung: Ist Ihr Unternehmen erpressbar?

Immer wieder ist von Unternehmen zu lesen, die der Unterlizenzierung überführt wurden und saftige Strafen zahlen mussten. Laut einer Studie der BSA, Business Software Alliance, sind 27 Prozent der Unternehmen unterlizenziert. Das ist jede vierte Firma! Wie schnell eine Unterlizenzierung zur Achillesferse werden kann, machte die BSA vor einem Jahr zum zentralen Thema einer Werbekampagne.

Hier wird gezeigt, welchem Risiko sich ein Geschäftsführer aussetzt, der den Überblick über seinen Lizenzbereich verloren hat: „Es gibt Gründe, illegale Software zu melden“  heißt der Spot, in dem eine Mitarbeiterin ihren Chef erpresst. Angeblich gingen in den ersten Monaten der Kampagne wöchentlich  rund 100 Hinweise von Einzelpersonen über Firmen mit unlizenzierter Software ein. In über 70 Fällen sind laut BSA in Deutschland rechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet worden, die unlizenzierte Software eingesetzt haben – Schadensansprüche von insgesamt etwa 1,8 Mio Euro sind allein während des ersten Quartals der Kampagne angefallen.

Lassen wir einmal außen vor, von wem diese Stories gestreut werden und mit welchem Motiv. Stellen wir uns vielmehr einmal die Frage: Ist dieser Chef als Vertreter seines Unternehmens tatsächlich mit Vorsatz das Risiko eingegangen, Strafzahlungen im teilweise sechsstelligen Bereich in Kauf zu nehmen? Wurde hier wirklich bewusst an der falschen Stelle gespart – frei nach dem Motto: No risk – no fun?

Eher unwahrscheinlich. Gerade in schnell wachsenden Unternehmens-Strukturen gerät in der IT-Abteilung der Lizenzierungsbereich schnell einmal in den Hintergrund, weil es gerade ganz woanders „brennt“. Da müssen zügig die Rechner für die neuen Mitarbeiter eingerichtet werden, die Homepage relaunched oder die Schwachstellen im Content Management System ausgemerzt werden. Die Nachlizenzierung kann ja nachgeholt werden – am besten gleich zusammen mit den Lizenzen für die Arbeitsplätze in der Abteilung xyz. Wenige Wochen später zieht der verantwortliche Mitarbeiter um oder wechselt den Arbeitgeber, bei der Übergabe wird versäumt auf die Lizenzierungsmängel hinzuweisen – und schon nehmen die Dinge ihren Lauf. Völlig eigendynamisch. Menschlich. Verständlich. Nur leider ist der Lizenzierungsbereich jetzt nicht mehr im grünen Bereich – der IT-Bereich der Firma bewegt sich  plötzlich auf illegalem Terrain und ist sich dessen nicht einmal bewusst.

Kommt es nun zu einer Kontrolle des Lizenzbestandes seitens einer übergeordneten Institution wie beispielsweise der BSA, der Business Software Alliance, sind saftige Strafen fällig. Und haftbar ist nicht der IT-Mitarbeiter, sondern der Geschäftsführer, der sich in diesem Punkt einfach auf seine Mitarbeiter verlassen hatte.

Übrigens: Hintergrund dieser BSA-Kampagne war natürlich auch, Angst zu schüren und Unternehmen so dazu zu bringen das überteuerte Software Asset Management der Softwarehersteller vermehrt zu nutzen! Aber: Das ist nicht nötig! Dazu sind sie nicht verpflichtet! Denken Sie daran: Eine ordnungsgemäße, rechtssichere Lizenzierungsberatung kann auch ein unabhängiger Lizenzberater durchführen, der Lizenzgutachten gemäß ISO 19770-1 erstellen darf. So wie beispielsweise die U-S-C. Das ist deutlich kostengünstiger und genauso effektiv. Unser Tipp: Vergleichen Sie! Holen Sie sich Kostenvoranschläge ein!

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Unternehmen noch richtig lizenziert ist oder sollten Sie näheres dazu wissen wollen, wie Sie sich vor Unterlizenzierung schützen können -  Dann nutzen Sie die kostenlose Beratung von U-S-C. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Damit Sie künftig sagen können:

No risk – but fun!!